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   LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99   

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LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99 (https://dejure.org/2003,19087)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99 (https://dejure.org/2003,19087)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - L 1 KR 1527/99 (https://dejure.org/2003,19087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungspflicht der Krankenkasse für die stationäre Weiterbehandlung eines Versicherten; Kostenübernahmeanspruch eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche Krankenkasse; Anspruch auf Verzugszinsen bei Kostenübernahmeanspruch eines Krankenhausträgers gegen eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R -, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 24/01 R - sowie Urteil vom 21. August 1996 - 3 RK 2/96 -).

    Das Krankenhaus bzw. der Träger des Krankenhauses muss entsprechend dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der ein Recht beansprucht, die entsprechenden Voraussetzungen beweisen muss, das Vorliegen weiterer Behandlungsbedürftigkeit nur dann nachweisen, wenn die Beklagte das Verfahren eingehalten hat, das in den nach § 112 Abs. 2 SGB V abgeschlossenen Rahmenverträgen hierfür vereinbart worden ist, oder wenn das Krankenhaus durch sein Verhalten die Durchführung des vereinbarten Verfahrens unmöglich gemacht oder zumindest erheblich erschwert hat (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 43/85

    Krankenhausträger - Kostenübernahmeanspruch - Verzugs-oder Prozesszinsen -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99
    Dabei sind unter den nach § 44 Abs. 1 Satz 1 zu verzinsenden Geldleistungen nur die an Leistungsberechtigte erbrachten Sozialleistungen in Geld zu verstehen (vgl. dazu u.a. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. März 1987 - 8 RK 43/85 - m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    In seiner Entscheidung vom 11. März 1987 (a.a.O.) hat das BSG für den Kostenübernahmeanspruch eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche Krankenkasse festgestellt, die Zinsvorschriften des BGB fanden im Sozialversicherungsrecht auch auf Forderungen aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag keine entsprechende Anwendung; der Anspruch auf Verzinsung könne nicht auf § 61 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) i.V.m. den §§ 286, 288 und 291 BGB gestützt werden.

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R -, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 24/01 R - sowie Urteil vom 21. August 1996 - 3 RK 2/96 -).
  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83

    Beitragserstattungsanspruch - Verzinsung eines Anspruchs - Verzugszinsen -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 3/79 - und vom 16. April 1985 - 12 RK 19/83 - sowie BSGE 55, 40, 44 ff.) [BSG 24.03.1983 - 1 RJ 92/81] können Ansprüche, die nicht unter § 44 SGB I oder § 27 Abs. 1 SGB IV fallen, auch nicht im Wege der ergänzenden Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften (§§ 288, 291 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) verzinst werden, da hinsichtlich der Verzinslichkeit eine Regelungslücke nicht vorliege.
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 24/01 R

    Revisionsverfahren - gleichzeitige Geltendmachung - Erstattungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99
    Die Klage ist als echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig; denn es geht um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R -, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 24/01 R - sowie Urteil vom 21. August 1996 - 3 RK 2/96 -).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 3/79 - und vom 16. April 1985 - 12 RK 19/83 - sowie BSGE 55, 40, 44 ff.) [BSG 24.03.1983 - 1 RJ 92/81] können Ansprüche, die nicht unter § 44 SGB I oder § 27 Abs. 1 SGB IV fallen, auch nicht im Wege der ergänzenden Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften (§§ 288, 291 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) verzinst werden, da hinsichtlich der Verzinslichkeit eine Regelungslücke nicht vorliege.
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

    Auszug aus LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 3/79 - und vom 16. April 1985 - 12 RK 19/83 - sowie BSGE 55, 40, 44 ff.) [BSG 24.03.1983 - 1 RJ 92/81] können Ansprüche, die nicht unter § 44 SGB I oder § 27 Abs. 1 SGB IV fallen, auch nicht im Wege der ergänzenden Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften (§§ 288, 291 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) verzinst werden, da hinsichtlich der Verzinslichkeit eine Regelungslücke nicht vorliege.
  • LSG Hessen, 12.06.2007 - L 1 KR 58/05

    Krankenversicherung - Rettungsdienst - Anspruch auf Benutzungsentgelt verjährt

    Es ist auch weder ersichtlich noch von den Beteiligten vorgetragen, dass sie vertraglich (vgl. dazu HLSG, Urteil vom 26. März 2003 - L 1 KR 1527/99 - Juris) einen Anspruch auf Verzinsung für den Fall des Verzuges vereinbart haben.
  • LSG Hessen, 31.07.2003 - L 1 KR 305/02

    Krankenversicherung - Abgrenzung - Prüfung - Erforderlichkeit -

    Eine Zahlungspflicht der Krankenkassen für die stationäre Versorgung eines Versicherten entfällt dann, wenn sich die Entscheidung des Krankenhausarztes nach seinen jeweiligen Erkenntnismöglichkeiten im Zeitpunkt seiner Entscheidung über die Aufnahme oder Weiterbehandlung ("ex ante") als nicht vertretbar herausstellt (BSG, Urteile vom 21. August 1996 und vom 13. Dezember 2001, jeweils a.a.O.; Urteil des Senats vom 26. Mai 2003 - L 1 KR 1527/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2004 - L 5 KR 161/03

    Krankenversicherung

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass im öffentlichen Recht eine Verzinsung von Geldleistungen nur bei ausdrücklicher gesetzlicher oder vertraglicher Regelung zu erfolgen hat (BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1; LSG Hessen, Urteil vom 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99 -) und dass im Bereich der Krankenhausbehandlung § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V den Vertragsparteien u.a. die Regelung der Abrechnung der Entgelte zuweist.
  • SG Wiesbaden, 12.08.2005 - S 12 KR 1696/04

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anspruchnahme eines Rechtsanwalts

    Bereits ein höherer als der vertragliche Zinsanspruch wird deshalb ebenso verneint (vergleiche etwa BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1; LSG Hessen vom 26.05.2003, L 1 KR 1527/99) wie ein Anspruch auf Prozesszinsen (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 8. Auflage, Randziffer 5 zu § 94).
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